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Vom Finanzamt Potsdam sind wir zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48 Abs. 1 EStG freigestellt.Download der Freistellungsbescheinigung_01 als jpg-Datei
Download der Freistellungsbescheinigung_02 als jpg-Datei
Vom Finanzamt Potsdam sind wir zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. §48 Abs. 1 EStG freigestellt.
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